Verpackungsgesetz
Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019: Ihre Pflichten
Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen in Kraft getreten, kurz: Verpackungsgesetz. Es ersetzt die bisher gültige Verpackungsverordnung von 1991.
Wenn Sie als Hersteller oder Händler Waren in Umlauf bringen, deren Verpackungen vom Endverbraucher als Abfall entsorgt werden, sind Sie im Rahmen des Verpackungsgesetzes für die Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen verantwortlich. Unsere Waren sind nicht lizenziert.
In der Praxis übernimmt diese Aufgaben eines der dualen Systeme, beispielsweise der Grüne Punkt. Dazu müssen Sie sich jedoch bei der hierfür eingerichteten Zentralen Stelle (LUCID) registrieren, die erforderlichen Angaben zu den von Ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen an sie übermitteln und Ihre Verpackungen bei einem der dualen Systeme lizenzieren.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter Tel.: 030/ 346 49 21 00 oder E-Mail: info@bft-verpackungen.de.
